Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geschäftsbedingungen

Für den Veranstaltungsbereich insbesondere Tagungen, Veranstaltungen,
Bankette, Familienfeiern sowie für Zimmerreservierungen

Vertragspartner sind der Veranstalter und der Landgasthof Mayers Waldhorn

§ 1 Geltungsbereich
I. Unser Ziel ist es, Ihnen den Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten. Dazu gehört auch, dass Sie genau wissen sollten, welche Leistungen wir erbringen, wofür wir einstehen und welche
Verbindlichkeiten Sie uns gegenüber haben.
II. Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Überlassung von Gästezimmern, Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen des Landgasthofs zur Durchführung von Veranstaltungen sowie für alle
damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Landgasthofs.
III. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen sowie Einladungen zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der
vorherigen schriftlichen Zustimmung des Landgasthofs.

§ 2 Vertragsabschluss
I. Der Vertrag kommt durch die Reservierungsbestätigung des Landgasthofs
an den Veranstalter zustande. Mündliche Abreden werden erst wirksam, wenn sie vom Landgasthof
schriftlich bestätigt worden sind. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und
Leistungserstellung sechs Monate, so behält sich der Landgasthof das Recht vor, Preisänderungen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen. Die ausgezeichneten Preise sind Inklusiv-Preise und verstehen sich einschließlich Bedienungsgeld und Mehrwertsteuer (MwSt.) Ändert sich nach Vertragsabschluss der Satz der gesetzlichen Mehrwertsteuer, so ändert sich der vereinbarte Preis dementsprechend.
II. Wird die Reservierungsbestätigung vom Veranstalter binnen 8 Tagen nicht zurückgeschickt, so ist das Hotel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Weicht der Inhalt der Reservierungsbestätigung
von dem Inhalt der Anmeldung ab, wird der abweichende Inhalt der Bestätigung für den Gast und für den Hotelier dann verbindlich, wenn der Gast nicht innerhalb von 10 Tagen von der angebotenen
Rücktrittsmöglichkeit Gebrauch macht.
III. Reservierte Tagungsräume stehen dem Leistungsteilnehmer nur zu der schriftlich vereinbarten Zeit zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme der Räume über den vereinbarten Zeitraum
bedarf der vorherigen Rücksprache mit dem Hotel. Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus der Ausschreibung in der Seminarmappe und aus den Angaben in der Reservierungsbestätigung, die darauf Bezug nimmt. Soweit nicht anders vereinbart ist, gelten die Angaben in unserer Seminarmappe mit den jeweils gültigen Preisblättern.
IV. Der Veranstalter muss die endgültige Zahl der Gäste/Teilnehmer spätestens 3 Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitteilen. Ansonsten gilt die letztgenannte Teilnehmerzahl. Abweichungen der Teilnehmer nach unten werden nicht berücksichtigt, bei einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
Ausnahme: Bei Büffets muss der Veranstalter 7 Tage vor der Veranstaltung die genaue Teilnehmerzahl bekannt geben. Abweichungen der Teilnehmer nach unten werden nicht berücksichtigt, bei einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
V. Optionsdaten sind für beide Vertragspartner bindend. Das Hotel behält sich das Recht vor, nach Ablauf der Optionsdaten die reservierten Tagungsräume anderweitig zu vergeben. Sollte das
Hotel während der Optionszeit eine weitere Anfrage für den reservierten Termin erhalten, wird das Hotel den Veranstalter darüber informieren und abklären, ob bereits eine Entscheidung seitens des Veranstalters getroffen wurde. Sollte während der Optionszeit eine andere Veranstaltung zusagen, kann die Option nicht verlängert werden.

§ 3 Rücktritt des Veranstalters
Vertrauen ist eine Voraussetzung jeder guten Beziehung – vor diesem Hintergrund verstehen wir Umbuchungen und die Zurücknahme geplanter Veranstaltungen.
Wir versuchen grundsätzlich, Kundenwünsche ohne Kosten oder kostenminimiert zu erfüllen.
Wir behalten uns vor, in Einzelfällen die Stornovereinbarungen unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen anzuwenden.

Bei Abbestellungen von reservierten Räumen werden in Rechnung gestellt:
➨ bis 90 Tage vor Veranstaltungsbeginn ➨ keine Kosten
➨ bis 42-89 Tage vor Veranstaltungsbeginn ➨ Bereitstellungsgebühr 100,00 €
➨ 41-21 Tage vor Veranstaltungsbeginn ➨ 45% der vereinbarten Leistungen
➨ 20-0 Tage v. Veranstaltungsbeginn ➨ 60% der vereinbarten Leistungen

Bei Abbestellungen von reservierten Gästezimmern werden in Rechnung gestellt:
➨ bis 28 Tage vor Anreise ➨ keine Kosten
➨ bis 28-8 Tage vor Anreise ➨ 50% Stornogebühren
➨ 7 Tage – 0 Stunden vor Anreise ➨ 80% Stornogebühren

§ 4 Rücktritt des Landgasthofs
I. Der Landgasthof ist berechtigt, sofort nach Vertragsabschluss einen Betrag von 50% des voraussichtlichen Rechnungsbetrages zu verlangen. Geht diese Vorauszahlung nicht innerhalb von 2 Wochen nach Aufforderung auf dem Konto des Landgasthofs ein, so ist der Landgasthof zum Vertragsrücktritt berechtigt.
II. Ferner ist der Landgasthof berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls:
Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen gebucht werden.
Der Landgasthof begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels gefährden kann.
III. Der Landgasthof hat den Veranstalter von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

§ 5 Nachtzuschlag
I. Bei Veranstaltungen, die sich bis weit in die Nacht hinein ausdehnen, berechnen wir ab 1.00 Uhr je angefangene Stunde pauschal für die anwesenden Mitarbeiter Nachtzuschläge in Höhe von 44,00 €.

§ 6 Haftung
I. Der Veranstalter haftet gegenüber dem Landgasthof auch für die Bezahlung etwaiger von den Veranstaltungsteilnehmern zusätzlich bestellten Speisen und Getränken.

§ 7 Mitbringen von Speisen und Getränken
Der Veranstalter darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit der Bankettabteilung. In diesen Fällen wird eine Servicegebühr bzw. Korkgeld zur Deckung der Gemeinkosten berechne

§ 8 Zahlung
I. Rechnungen des Landgasthofs ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 8 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug per Überweisung zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist der Landgasthof berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen.
II. Der Veranstalter haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. Besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihm selbst verursacht werden.
III. Eine Rückvergütung bestellter, aber nicht in Anspruch genommener Leistung ist nicht möglich
IV. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir für sämtliche Veranstaltungen als Zahlungsweise Bargeld, EC-Karte oder Überweisung, aber keine Kreditkarten akzeptieren.

§ 9 Nebenleistungen
I. Nebenleistungen wie Menükarten, Blumendekoration o.ä. werden extra berechnet. Für Ausführung und Qualität der durch den Landgasthof vermittelten Leistungen wie Musiker, Photographen, Führungen usw. wird nicht gehaftet.
II. Störungen an zur Verfügung gestellter technischer oder sonstiger
Einrichtungen werden, soweit möglich, sofort beseitigt. Eine Zurückbehaltung oder Minderung von Zahlungen kann jedoch nicht vorgenommen werden.

§ 10 Schluss Bestimmungen
I. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen müssen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Veranstalter sind unwirksam.
II. Sollten einzelne Bestimmungen dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ für Veranstaltungen unwirksam werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
III. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrage und seiner Erfüllung wird, soweit gesetzlich zulässig, die Zuständigkeit des Amtsgerichts Tübingen vereinbart.

Mit Erscheinen der vorliegenden Geschäftsbedingungen sind alle vorherigen hinfällig.

Stand Mai 2013